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Private Bauhelfer-Unfall-VersicherungWenn Sie einen Teil Ihres Bauvorhabens in Eigenleistung errichten und Ihnen dabei Freunde und Bekannte tatkräftig zur Seite stehen, so sollten Sie diese gegen die Folge eines eventuellen Unglücks absichern. Denn die gesetzliche Unfallversicherung birgt Deckungslücken im Versicherungsschutz, nicht zuletzt auch wegen Unklarheiten bei der Definition des Bauhelfers.
Insbesondere Verwandte, die am Bau mithelfen, haben im Schadenfall oftmals Probleme den gesetzlichen Versicherungsschutz beanspruchen zu können. Denn im Gesetz ist nicht näher festgehalten, wie oft und wie lange ein privater Bauhelfer mitarbeiten muss, um den Versicherungsschutz zu bekommen.
Die private Bauhelfer-Unfall-Versicherung leistet dagegen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen für Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität und zahlt im Todesfall die Summe in der vereinbarten Höhe.
Gesetzliche Unfallversicherung greiftPrivate Bauhelfer, die wie Arbeitnehmer an einer Baustelle mithelfen, sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Was jedoch vielfach nicht bekannt ist:
Als Bauherr sind Sie in den meisten Fällen verpflichtet, die Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft (BG Bau) anzumelden und Beiträge dafür zu zahlen. Die Beiträge werden dann nach Arbeitstunden festgelegt. Je geleisteter Arbeitsstunde eines Helfers werden nach uns vorliegenden Informationen zur Zeit (Stand 2008) im Schnitt ca. 1,41 EUR je Arbeitsstunde fällig.
Weitergehende Infos zu diesem Thema bekommen Sie direkt bei der zuständigen Baugenossenschaft.
Beispielhafte Infos zur Beitragsberechnung erhalten Sie z.B. für Böblingen unter dem Link BG Bau Böblingen.
Der Bauherr ist nicht versichertBauherr und Ehegatte sind bei der Arbeit auf der Baustelle nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Daher sollte der Bauherr eine private Unfallversicherung für sich und seinen Ehegatten abschließen.
Infos zur privaten Unfallversicherung
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