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Feuer-Rohbau-Versicherung


Mit einer Feuer-Rohbau-Versicherung können Sie zuverlässig verhindern, dass sich im Falle eines Falles der Traum vom eigenen Heim sprichwörtlich in Rauch auflöst. Die Feuer-Rohbau-Versicherung schützt Sie gegen die finanziellen Folgen gegen Schäden an Ihrem Neubau, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen.

Auf der Baustelle werden vielfältige Materialien gelagert, die durchaus in Brand gesetzt werden können, z.B. durch Schweißarbeiten oder durch Brandstifter. Aber vor allen Dingen in der Endphase der Baufertigstellung entspricht der Neubau einem bereits fertigen und benutzten Wohn- oder auch Geschäftsgebäude. Ein in dieser Phase entstehender Brandschaden könnte die gesamte bis dahin erbrachte Bauleistung auf einen Schlag vernichten. 

Den Schutz einer Feuer-Rohbau-Versicherung erhalten Sie sogar kostenlos, wenn Sie bereits bei Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließen. In dieser sind die entsprechenden Leistungen nämlich beitragsfrei für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten enthalten. Nach Fertigstellung des Baus besteht dann zusätzlicher Versicherungsschutz für Schäden durch Sturm, Hagel und austretendes Leitungswasser, je nachdem welcher Umfang beim Versicherer beantragt wurde.

Die Feuer-Rohbau-Versicherung ist übrigens nicht nur aus reinen Sicherheitsgründen ein Muss beim Bauen. Auch die meisten Kreditinstitute verlangen diese Sicherheitsvorkehrung, ehe ein Baudarlehen gewährt wird.

Der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung wird erst ab der Baufertigstellung fällig. Der darin eingeschlossene Feuer-Rohbau-Schutz beginnt jedoch kostenlos schon zwölf Monate früher. Die Wohngebäudeversicherung bereits bei Baubeginn abzuschließen, kostet Sie also keinen Cent Beitrag extra und ist daher grundsätzlich zu empfehlen.

 

Feuerrisiko über Bauleistungs-Versicherung (alternativ)

Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion über die Bauleistungsversicherung zu versichern. Allerdings kostet die Feuerversicherung während der Bauzeit dann eine Extraprämie.

In diesem Falle ist zu beachten, dass keine Deckungslücke beim Übergang von Bauleistungsversicherung zur Wohngebäudeversicherung entsteht, denn die Bauleistungsversicherung endet spätestens mit der Abnahme. Ist dann zu diesem Zeitpunkt noch keine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen oder in Kraft getreten, würde der gerade fertig gestellte Neubau ohne Feuerversicherung dastehen. Das könnte bei einem Feuerschaden katastrophale finanzielle Folgen haben.

Sofern die Feuerversicherung im Rahmen der Bauleitungsversicherung abgeschlossen wird, besteht weiter gehender Versicherungsdarf für zusätzliche Aufräumungkosten. Aufräumungskosten sind zwar bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert, im Fall eines Groß- oder Totalschadens reicht unter Umständen die Versicherungssumme nicht aus. Daher sollte eine angemessene Versicherungssumme für zusätzliche Aufräumungskosten mit dem Versicherer vereinbart weden. Diese Versicherungsumme wrd als Höchsthaftungssumme vereinbart, d.h. der Versicherer leistet im Schadenfall bis zur Höhe der vereinbarten Summe.

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