Sie befinden sich hier: Startseite | Rechtsschutzversicherung | Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Häufige Fragen zur RechtsschutzversicherungAn dieser Stelle beantworten wir die häufigsten Fragen unserer Kunden zur Rechtsschutzversicherung. Diese Rubrik wird regelmäßig ergänzt.
Besteht Vertragsrechtsschutz für Kapitalanlagen bei Fehlberatung durch die Bank?
Ist das außergerichtliche Widerspruchsverfahren mitversichert?
Ist der Unterhalts-Rechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung enthalten?



Besteht Vertragsrechtsschutz für Kapitalanlagen bei Fehlberatung durch die Bank?Die Rechtsschutzdeckung für Vertragsrechtsschutz im Bereich Kapitalanlagen hat sich im Laufe der Jahre stark gewandelt. Bei vielen Versicherern ist dieses Risiko inzwischen komplett ausgeschlossen. Bei denjenigen Versicherern, die eine Deckung bieten, ist die Leistung dann auch begrenzt und dabei in der Regel auch nur noch über die teuren TOP-Produkte der Rechtsschutzversicherer zu bekommen. Hier lohnt es sich wirklich, die Bedingungen der Versicherer zu prüfen und zu vergleichen.
Maßgeblich sind dabei zunächst die Ausschlusskriterien nach § 3 der Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB). Doch selbst wenn hier ein Ausschluss hinterlegt sein sollte, kann es dennoch sein, dass an anderer Stelle der Versicherungsbedingungen (§ 2 - versicherbare Leistungsarten - oder über die vom Versicherer definierten Versicherungsformen, oftmals § 26 ARB) der Versicherungsschutz dann doch wieder eingeschlossen wird.
Zumeist besteht jedenfalls grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit Spiel- und Wettverträgen, Gewinnzusagen, Termin- und sonstige vergleichbare Spekulationsgeschäfte, fremdfinanzierten Anlagegeschäften sowie bei geschlossenen Fonds. To top

Ist das außergerichtliche Widerspruchsverfahren in der Rechtsschutzverrsicherung mitversichert?Das der gerichtlichen Auseinandersetzung vorgeschaltete Widerspruchsverfahren ist in den Bereichen Verwaltungs-, Steuer- oder Sozialgerichts-Rechtsschutz, sowie Opfer-Rechtsschutz bei den Versicherern unterschiedlich geregelt, jedoch oftmals leider vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hier lohnt es sich daher, die von den Versicherern diesbezüglich angebotenen Deckungen zu vergleichen.
Im Bereich Verkehrsrechtsschutz besteht bereits im Widerspruchsverfahren Versicherungsschutz. Verwaltungsrechtsschutz für Rechtsfälle außerhalb des Verkehrsbereichs (erweiterter Verwaltungsrechtsschutz) ist nicht bei allen Versicherern abgedeckt, so dass die Mitversicheung des außergerichtlichen Widerspruchsverfahren im erweiteten Verwaltungsrechtsschutz eher als Ausnahme bezeichnet werden muss. Insbesondere im gewerblichen Bereich bieten die Rechtsschutzversicherer oftmals gar keine oder nur eine eingschränkte Deckung im Verwaltungsrechtsschutz an. To top

Ist der Unterhalts-Rechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung enthalten?Angelegenheiten des Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrechts sind in der Regel nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Hierzu zählen auch Rechtsfälle in Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht. In den meisten Rechtsschutzversicherungen ist jedoch ein Beratungsrechtsschutz enthalten und in speziellen Produkten auch darüber hinaus eine eingeschränkte Kostendeckung für eine weitergehende Tätigkeit des Rechtsanwalts gegeben.
Einziger Versicherer, der für diesen Bereich eine nennenswerte Kostendeckung anbietet, ist der ARAG Rechtsschutz (Stand 12/2011). Allerdings sind Unterhaltsfragen im Zusammenhang mit Scheidungen ausgeschlossen. So reduziert sich der Versicherungsschutz z.B. auf Unterhaltsforderungen des Sozialamts für die Eltern im Pflegeheim, oder für die von Ihrem Kind geforderte weitere Unterstützung bei einer zusätzlichen Ausbildung oder für Unterhaltsforderungen bei einer unbewiesenen Vaterschaft. Zudem ist der Versicherungsschutz auch nicht billig und mit einer deutlichen Selbstbeteiligung und mit einer Wartezeit von 12 Monaten versehen. To top
|