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Haftpflichtrisiken im gewerblichen Bereich


Als Selbstständiger oder Unternehmer haften Sie für Sach- oder Personenschäden, die Sie Dritten durch Ihre betriebliche Tätigkeit zufügen. Dabei haften Sie auch für Ihre Mitarbeiter.

Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler - und diese können Schäden unterschiedlichen Ausmaßes verursachen. Deshalb sollten Sie sich und Ihr Unternehmen finanziell gegen Schadenersatzforderungen absichern.

Die Haftpflichtanprüche gegen Sie können dabei aus den unterschiedlichsten Bereichen kommen. Nachfolgend haben wir einige der Möglichkeiten zusammen gefasst. 

 

 

Betriebshaftpflicht

Mit der Führung Ihres Betriebes unterliegen Sie vielfältigen Haftungsrisiken. Für schuldhaft verursachte Schäden haften Sie in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem ganzen Vermögen. Schärfere Gesetze und eine immer verbraucherfreundlichere Rechtsprechung erhöhen das Haftungsrisiko kontinuierlich.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden, die sich aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit ergeben. Das gilt auch, wenn Ihre Mitarbeiter im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen. Sie sichert neben dem gewerblichen Risiko auch das allgemeine Umweltrisiko ab.



Produkthaftpflicht

Die Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung. Der Abschluss dieser Zusatzdeckung ist insbesondere für Hersteller von Roh- oder Zwischenprodukten sinnvoll. Versichert werden dabei Schadenersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sogenannte Kostenschäden) aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten, Ausbau des eigenen mangelhaften Produktes und Einbau eines mangelfreien Produktes, sowie Herstellung mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen.



Produktrückrufkosten

Nichts ist unmöglich! Wer kennt es nicht aus den täglichen Nachrichten in Presse und Fernsehen. Ein Automobilhersteller startet eine groß angelegte Rückrufaktion oder ein Lebensmittelkonzern räumt ein Produkt wieder aus den Regalen. Die Pflicht zum Rückruf von Produkten zur Vermeidung drohender Personen- oder Sachschäden ist mit hohen Kosten verbunden. Diese stellen für Ihr Unternehmen einen Vermögensschaden dar, der üblicherweise durch eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung nicht gedeckt ist. Hier ist eine gesonderte Produkt-Rückrufkostenversicherung erforderlich.



Managerhaftpflicht (D&O)

Unterläuft Ihnen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsorgan einer Kapitalgesellschaft ein Managementfehler, haften Sie unbegrenzt für einen entstandenen Vermögensschaden. Und das mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Unabhängig davon, welche Art von Unternehmen Sie leiten, sind Sie einer hohen persönlichen Haftung ausgesetzt. Die Beweispflicht, immer sorgfältig und gewissenhaft gehandelt zu haben, liegt bei Ihnen. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie gesamtschuldnerisch haften, weshalb Sie selbst für Fehler Ihrer Kollegen in Anspruch genommen werden können. Das Thema Managerhaftung und Versicherungsschutz hat daher in den letzten Jahren wie kaum ein anderes an Bedeutung gewonnen.



Berufshaftpflicht

Über eine normale Betriebshaftpflichtversicherung sind nur Ansprüche versichert, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden oder aus daraus folgenden Vermögensschäden gestellt werden.   Die Berufshaftpflichtversicherung dagegen ist eine Haftpflichtversicherung für spezielle Berufe, z.B. Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure, Treuhänder und Ärzte, sowie Dolmetscher/Übersetzer.   Die Berufshaftpflichtversicherung schließt zusätzlich auch Ansprüche wegen des spezifischen Schadenpotentials dieser Berufe in die Versicherungsdeckung mit ein, z.B. wegen Fehlberatung.



Vermögensschadenhaftpflicht

Falls der Schwerpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit in der Beratung von Mandanten, der Begutachtung von Objekten, der Verwaltung von Häusern oder der Vermittlung von Verträgen liegt, dann haften Sie im Falle einer Falschberatung, einer falschen Auslegung von Vorschriften oder von falschen Berechnungen oder weiteren Fehlern, die bei Ihren Kunden einen Vermögensschaden verursachen - und zwar in unbegrenzter Höhe.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine auf Dienstleistungsunternehmen und freie Berufe zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Ihren Mandanten bzw. Auftraggebern zufügen.



Vertrauensschadenhaftpflicht

Durch Manipulationen kriminell veranlagter eigener Mitarbeiter in Einkauf, im Vertrieb, in der Buchhaltung oder im Lager erleiden Betriebe jedes Jahr allein in Deutschland einen Verlust in Höhe von ca. 6 Milliarden Euro. Der Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung sollte deshalb in Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung zum festen Bestandteil der Versicherungsabsicherung gehören. Schäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Mitarbeitern durch Unterschlagung, Untreue, Diebstahl oder Betrug sind dabei genauso versichert wie strafbaren Handlungen von beauftragten Personen, z.B. Reinigungs- und Wartungspersonal.



Umweltschadenhaftpflicht

Am 14. November 2007 ist das Umweltschadensgesetz (UschadG) in Kraft getreten. Neu bei der öffentlich-rechtlichen Haftung des Umweltschadensgesetzes ist, dass der Verursacher – neben Schäden an eigenen und fremden Böden sowie Gewässern – auch für Schäden an der Natur bzw. Biodiversität haftet. Der Verursacher eines Umweltschadens ist jetzt außerdem zur Sanierung und vollständigen Wiederherstellung des Ausgangszustandes verpflichtet. Für Gewerbetreibende ist dieses neue Risiko kaum zu kalkulieren.

Als Unternehmer, Gewerbetreibender, Architekt oder Ingenieur usw. haften Sie aufgrund des neuen Umweltschadensgesetz erheblich stärker für Schäden, die durch Ihren Betrieb oder Ihre Tätigkeit an der geschützten Natur entstehen – auch noch nach Jahren. Im Schadensfall können Ihnen sogar die Existenz gefährdende Kosten entstehen. Mit der Umweltschadensversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen im Falle eines Umweltschadens absichen.



Haftpflicht für Ansprüche aus Benachteiligungen

Seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 haften Sie als Gewerbetreibender oder Betriebsinhaber für Ansprüche aus Benachteiligungen, insbesondere wegen Geschlecht, sexueller Identität, "Rasse"/ethnischer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Hierbei haben Sie nicht nur für eigenes Fehlverhalten einzustehen, sondern auch für das Ihrer Angestellten. In der Regel kann entsprechender Versicherungsschutz als Ergänzung zu einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung beantragt werden.

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