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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung


Ein schadhafter Gehweg, ein umstürzender Baum, mangelhafte Beleuchtung im Treppenhaus, ein herunter fallender Dachziegel, im Winter ein vereister Gehweg oder eine Schneelawine von Ihrem Dach - es gibt viele Mögllichkeiten, wie Menschen auf oder durch Ihren Haus- und Grundbesitz zu Schaden kommen können. Aus diesem Grund verlangt der Gesetzgeber besondere Sorgfalt.

Aber nicht immer kann man alle Gefahrenquellen im Blick haben. Sollte dann doch einmal jemand zu Schaden kommen, so hält Ihnen die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung den Rücken frei.

 

 

Was ist versichert

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer, z. B. als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter, Mieter für die im Versicherungsschein aufgeführten Grundstücke.

Außerdem sind mitversichert:

  • Die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen aus Anlass dieser Verrichtungen
  • Zwangs- und Konkursverwalter in dieser Eigenschaft - bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern die gesetzliche Haftpflicht der Gemeinschaft; außerdem der nach dem Wohnungseigentümergesetz bestellte Verwalter
  • Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers aus der Wahrnehmung von dessen Pflichten als Haus- und/oder Grundbesitzer


Darauf sollten sie achten

Achten Sie bei der Auswahl der Versicherung darauf, dass möglichst auch folgende Bereiche abgedeckt sind:

  • Als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand
  • Als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer vertraglich festgelegten Bausumme
  • Aus Besitz und Verwendung von Turn- und Spielplätzen mit den dazugehörenden Geräten
  • Aus Besitz und Unterhaltung von hauseigenen Schwimm- und Schwitzbädern
  • Aus Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen
  • Aus Sachschäden durch Abwässer, die aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten.


Übernahme bestimmter Pflichten

Drei Pflichten, die jeder Hauseigentümer oder Hausbesitzer hat, werden ebenfalls durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt:

  • die Verkehrssicherungspflicht - denn Sie sind dafür verantwortlich, dass sich Passanten, Besucher und Mieter sicher auf Ihrem Grundstück und den dazugehörenden Gehwegen bewegen können.
  • die Instandhaltungspflicht - denn Sie sind für den baulichen Zustand Ihres Hauses verantwortlich
  • die Streu- und Reinigungspflicht - denn Sie haften bei Winterglätte und Verschmutzungen




Kontakt | Disclaimer | Impressum | Sitemap | Webmaster | Seite drucken | Seite weiterempfehlen | Stand:30.Mär 2011