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Gesetzliche oder Private Krankenversicherung ?

Steigende Lebenserwartung mit steigenden Kosten im Gesundheitswesen, sowie überhaupt die Altersstruktur der Bevölkerung, sind die Herausforderung unseres heutigen Gesundheitssystems. Die Überalterung unserer Gesellschaft wird ähnliche Auswirkungen für die Gesundheitsversorgung haben wie in der Rentenversicherung.

Beamte, Freiberufler, Selbständige, sowie Arbeitnehmer mit einem Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500 € (Stand 2011), haben die Möglichkeit sich privat zu versichern. Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, sich für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu entscheiden, so informieren wir Sie auf dieser und nachfolgenden Seiten umfassend.

Bei einer Entscheidung für oder gegen die eine oder andere Art der Krankenversicherung ist es wichtig, sich zunächst über die grundlegenden Unterschiede beider Systeme zu informieren.

 

Vergleich GKV - PKV

Gesetzliche
Krankenversicherung
Private
Krankenversicherung
Versicherungspflicht Seit 01.04.2007 besteht für alle GKV-Versicherte Versicherungspflicht Versicherte, die längere Zeit nicht versichert waren, können sich seit dem 01.07.2007 wieder privat versichern und seit 01.01.2009 besteht sogar generell wieder Versicherungspflicht. Die Versicherung erfolgt zum Basistarif (Sicherstellung der Versorgung, Kontrahierungszwang, keine Risikozuschläge) für Nichtselbständige.
Gesundheitsprüfung Keine Gesundheitsprüfung bei Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Generell erfolgt bei Antragsaufnahme eine Gesundheitsprüfung, vereinzelt auch eine ärztliche Untersuchung
Beitrag Der monatliche Beitrag ist abhängig vom Bruttoeinkommen. Er beträgt z.Z. 15,5% bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Erhebung eines Zusatzbeitrags ist erlaubt. Der monatliche Beitrag ist abhängig von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
Beitragsrückerstattung Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit Rückerstattung bis zu sechs Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit
Beitragsfreiheit Während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschutzgeld und Elterngeld Keine Beitragsfreiheit
Familienversicherung Ehepartner und Kinder bis 23 Jahren ohne eignes Einkommen (Studenten bis 25 Jahren) Ehepartner und Kinder müssen selbst versichert werden
Ärztliche Behandlung Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung Abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs sind Heilpraktikerleistungen mitversichert
Heilpraktiker Keine Heilpraktikerleistung Abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs sind Heilpraktikerleistungen mitversichert
Praxisgebühr Gesetzllich Krankenversicherte zahlen pro Quartal 10 EUR Praxisgebühr Keine Praxisgebühr für privat Krankenversicherte
Medikamente Zuzahlungen von 10% des Medikamentenpreises, mindestens jedoch 5 EUR und max. 10 EUR Abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs erfolgt die Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente
Heilmittel Heilmittel (z.B. Massagen) sind mit 10% der Gesamtkosten selbst zu tragen. Darüber hinaus kommen noch 10 EUR pro Verordnung Abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs erfolgt die Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen.
Sehhilfen Keine Leistungen für Brillengestelle.
Gläser werden in einfacher Ausführung übernommen.
Abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs erfolgt die Erstattung von Sehhilfen, auch Kontaktlinsen, bis zu einer Obergrenze.
Hilfsmittel Hilfsmittel werden in einfacher Ausführung erstattet, sofern diese im Hilfsmittelverzeichnis enthalten sind. Abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs erfolgt die Erstattung von Hilfsmittel nach dem Hilfsmittelkatalog des jeweiligen Tarifs
Häusliche Krankenpflege Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall Häusliche Krankenpflege wird in der Regel nicht übernommen
Haushaltshilfe Haushaltshilfe bei Klinik- oder Kuraufenthalt bezahlt, wenn der Partner berufstätig ist und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt hat Haushaltshilfe wird in der Regel nicht übernommen
Krankenhausbehandlung Einweisung ins nächstgelegene Krankenhaus. Unterbringung im Mehrbettzimmer. Zuzahlung von 10 EUR für max. 28 Tage pro Jahr Abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs:
  • freie Krankenhauswahl
  • freie Arztwahl
  • freie Wahl der Unterbringung (Mehrbett, Zweibett oder Einzelbett)
  • Zahnbehandlung Medizinisch notwendige Behandlungen werden voll übernommen. Mehrkosten für Inlays, Kunststofffüllungen oder professionelle Zahnreinigungen müssen gesetzlich Krankenversicherte selbst tragen Abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs erfolgt die Erstattung von Zahnbehandlung
    Zahnersatz Gesetzlich Krankenversicherte erhalten einen Festbeitrag für Zahnersatz in einfacher Ausführung. Grundsätzlich keine Erstattung von Implantaten oder Keramikverblendungen Abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs erfolgt die Erstattung von Zahnersatz auch für höherwertige Materialien
    Geltungsbereich Alle Länder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Leistungen sind jedoch sehr stark eingeschränkt Abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs erfolgt Erstattung in Europa und außereuropäisches Ausland zeitlich befristet auf einen Monat bis zur unbefristeten Weltgeltung.
    Selbstbehalte Diverse Zuzahlungen für z.B. Praxisgebühr, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenausbehandlung Abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs freie Wahl des Selbstbehaltes von 0 EUR bis zu 4.500 EUR jährlich
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