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Kunstversicherung / hochwertiger HausratKunst- und Sammlungsgegenstände zählen zur "Einrichtung" eines Haushaltes und sind im Rahmen Ihrer Hausratversicherung mitversichert. Im Normalfall jedoch nur gegen die Gefahren: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Für Ihr "normales" Mobiliar mag dieser Schutz wohl ausreichend sein, aber sicherlich nicht für Ihre wertvollen Kunst- und Sammlungsgegenstände.
Ob Sammler, bildenden Künstler, Restaurator, Galerist, Kunst- und Antiquitätenhändler oder auch ein Museum: jeder hat einen anderen Anspruch an den Umfang einer Kunstversicherung. In jedem Falle sollte eine Kunstversicherung für Kunstwerke, Antiquitäten und Sammlungen eine so genannte "Allgefahrenversicherung" beinhalten. Nur so kann für das wertvolle Versicherungsgut ein risikogerechter Versicherungsschutz bereitgestellt werden.
Der Versicherungsschutz sollte daher auch für Schäden und Verluste durch Abhandenkommen von versicherten Gegenständen, bei Bruch oder bei Beschädigungen jeglicher Art gelten.


Darauf sollten Sie achtenEs gibt nicht viele Versicherer, die eine umfasssende Deckung für Kunst, künstlerische Sammlungen oder hochwertigen Hausrat anbieten. Nachstehende Auflistung soll Ihnen einen nicht abschließenden Überlick geben, welche Versicherungsinhalte für Sie von Wichtigkeit sein könnten. Dabei sollten Sie Ihre persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände berücksichtigen: - Allgefahren-Deckung (inklusive Elementarversicherung) besteht
- Schäden durch Verlieren und Liegenlassen mitversichert
- zufallsbedingte Beschädigung mitversichert
- einfacher Diebstahl mitversichert
- Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit
- hohe Kapazitäten sind verfügbar
- genereller Unterversicherungsverzicht besteht
- es werden keine überzogenen Sicherungsanforderungen gestellt
- mehrere Wohnsitze sind gleichzeitig versicherbar
- weltweite Außenversicherung besteht
- ausreichende Vorsorgeversicherung für Neuanschaffungen besteht
- ausreichende Entschädigungsgrenzen für Teilbereiche besteht
- Transporte für Kunstgegenstände sind mitversichert
- Neben- und Ferienwohnsitze sind in einem Vertrag mitversicherbar
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