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Photovoltaik- / Solaranlagen-Versicherung


Bei der Planung und dem Bau neuer Häuser nimmt die solare Energie einen immer höheren Stellenwert ein. Aber neue Techniken bergen auch zusätzliche Gefahren für den Betreiber. Trotz hoher Zuverlässigkeit sind Beschädigungen an oder durch Solaranlagen nicht auszuschließen.

Die meist nachträglich installierten Solaranlagen sind über die Gebäudeversicherung des Gebäude-/Grundstückeigentümers in der Regel zunächst nicht versichert. Selbst nach der Versicherungsanmeldung besteht nur eingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen der für die Gebäudeversicherung beantragten versicherten Gefahren.

Zudem ist über die Gebäudeversicherung der Gewinn aus der Stromeinspeisung ins öffentliche Netz nicht versichert, wenn durch einen versicherten Schaden weniger oder eventuell sogar überhaupt kein Strom produziert werden kann. Und der Stromertrag stellt eine gewichtige Komponente bei der Amortisation der Investition in diese Technik dar.

Wir empfehlen daher einen Voll-Versicherungsschutz über die an die Elektronik-Versicherung angelehnte Solaranlagen- oder Photovoltaik-Versicherung. Dort sind dann nicht nur die "klassischen" Risiken, z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert, sondern auch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Kurzschluss und vieles mehr.

 



Versicherungsmöglichkeiten

Versicherungsschutz kann gewährt werden für:

  • Sachschäden gegen nahezu alle Gefahren
  • für Vermögensschäden durch Nutzungsausfall, weil die Anlage infolge eines Sachschadens keinen Strom mehr produzieren kann
  • für Schäden, die der Betrieb Ihrer Anlage Dritten zufügt (Betreiber-Haftpflicht)

Sachschäden an der PV-Anlage

Die Photovoltaik-Versicherung sorgt dafür, dass Ihre Anlage umfassend geschützt ist. Versichert ist alles, was unmittelbar zum Funktionieren einer Photovoltaikanlage gehört. Von den Solarmodulen über die Verkabelung bis hin zum Wechselrichter oder Einspeisezähler.

Die Photovoltaik-Versicherung zahlt, wenn unvorhergesehene Sachschäden eintreten, z.B. durch:

  • Überspannung, Kurzschluss, Induktion
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Sturm, Hagel
  • Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Sabotage, Vandalismus
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
  • Höhere Gewalt

Nutzungsausfall

Wenn Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren kann, laufen die Fixkosten dennoch weiter. Je spezieller die Anlage ist, desto größer ist auch das Risiko einer längeren Unterbrechung. Mit der Photovoltaik-Versicherung ist Ihr Ertragsausfall automatisch und kostenlos bis zu drei Monaten mitversichert und Sie erhalten je nach vereinbartem zeitlichen Selbstbehalt, in der Regel jedoch ab dem 3. Ausfalltag, eine Nutzungsausfallentschädigung.

Inzwischen bieten eine ganze Reihe von Versicherern Produkte an, bei denen Nutzungsausfallschäden durch Feuer, Sturm und Hagel über eine längeren Haftungszeitraum versichert sind. Wir versichern die Photovoltaikanlagen unserer Kunden für solche Schäden ausschließlich mit einer Haftungszeit von 12 Monaten.

Die Ausfallentschädigung wird mit einem Tagesentschädigungssatz je kWp Spitzenleistung der Anlage ermittelt. Die Entschädigungsmodelle der Versicherer sind unterschiedlich, liegen jedoch in der Regel höher als die Vergütung, die Sie für die Einspeisung Ihres Stromes in das öffentliche Stormnetz erhalten.

Übersicht der Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz laut Wikipedia.

 

Minderertrag

Einige Versicherer integrieren in ihre Produkte auch einen Versicherungsschutz für den Fall, dass die Anlage unabhängig von Sachschäden den prognostizierten Ertrag nicht erzielt, z.B. infolge von

  • schlechten Wetterverhältnissen
  • Verschmutzung der Solarmodule

Voraussetzung für den Abschluss dieser Zusatzdeckung ist ein entsprechendes Ertragsgutachten, welches bei bzw. vor der Errichtung der Anlage erstellt wurde und als Grundlage einer Entschädigungsermittlung dient.

Haftpflicht-Schäden

Mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage entstehen auch Gefahren und Risiken, durch die Dritte gefährdet oder geschädigt werden können. So können durch herabstürzende Bauteile Passanten verletzt werden oder es entsteht durch Kurzsschluss eine Fehlfunktion im Stromrichter. In der Folge macht der Betreiber des öffentlichen Stromnetzes Schadenersatzforderungen bei Ihnen geltend, weil das Stomnetz durch Ihre Anlage in der Funktion gestört wurde und dadurch Kosten entstanden sind.

Mit einem Stromriesen sollte man sich nicht ohne Rückendeckung auf einen Streit einlassen. Dies übernimmt im Falle eines Falles die Betreiber-Haftpflichtversicherung für Sie. Diese prüft Ihr Verschulden und kommt für Schadenersatzforderungen auf oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Unser Tipp:

Prüfen Sie, ob der Betrieb der Photovoltaik-Anlage nicht bereits über Ihre normale Privat-Haftpflicht-Versicherung oder bei Gewerbebetrieben über die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung mitversichert gilt.

 



Ein Schadenbeispiel



Durch starke Sturmböen wurde ein Solarmodul abgerissen und über das Dach geweht. Dabei beschädigte das Modul mehrere andere Solarmodule. Der Gesamtschaden bezifferte sich bei fünf beschädigten Modulen auf knapp 5.000 Euro.

Durch Anklicken des Fotos öffnen Sie eine größere Ansicht. Die Einschläge der Ecken des abgerissenen Moduls auf den anderen Modulen sind deutlich zu erkennen.



Kontakt | Disclaimer | Impressum | Sitemap | Webmaster | Seite drucken | Seite weiterempfehlen | Stand: 4.Apr 2011