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ReiseversicherungenDer Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres für Sie und Ihre Familie werden. Egal, ob Sie nun die Erholung auf langen Wanderungen oder das Kletterabenteur in den Bergen suchen, sich am Strand relaxen oder im Meer treiben lassen, Skifahren oder Snowboarden möchten:
Unvorhersehbare Ereignisse können den Erfolg des oftmals lange geplanten Unterfangens gefährden. Sichern Sie daher sich und Ihre Angehörigen, sowie Ihre Investitionen durch den Abschluss nachstehend genannter Versicherungen ab. Denn hat man gegen mögliche Schäden und Verluste vorgesorgt, können Sie alles noch entspannter angehen und genießen.
Wir wünschen eine gute Reise und einen schönen Urlaub!
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Reiserücktrittkosten-VersicherungSie haben eine Reise geplant und gebucht und können diese aus einem unvorhersehbaren und wichtigen Grund nun doch nicht wahrnehmen? Oder müssen die Reise deshalb vorzeitig oder verspätet beenden? Neben dem entgangenen Vergnügen schmerzt dann vor allen Dingen die von Ihnen zu tragende Storno-Gebühr, die je höher ist, je näher das Reisedatum zur Stornobuchung liegt. Mit einer Reiserücktritts-Versicherung sichern Sie den größten Teil der so entstehenden Kosten ab und sorgen somit dafür, dass Sie den geplanten Traumurlaub auch noch später nachholen können.
Bitte achten Sie jedoch darauf, dass die Rücktrittsversicherung möglichst zeitnah zur Reisebuchung abgeschlossen werden sollte, in der Regel binnen 14 Tage. 


Reiseabbruchkosten-VersicherungWenn Sie aus versichertem Grund die Reise vorzeitig abbrechen und nach Hause reisen müssen, ersetzt Ihnen diese Versicherung die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise, sowie den anteiligen Reisepreis für die dadurch nicht in Anspruch genommenen Leistungen der gebuchten Reise. 

ReisegepäckversicherungIhr Gepäck nimmt einen anderen Flieger als Sie und bleibt verschollen oder Ihr Koffer kommt total beschädigt im Urlaubshotel an. Das Charterunternehmen haftet nach internationalen Übereinkommen nur eingeschränkt. In der Regel bekommen sie nur einen geringen Teil Ihres Schadens von diesem ersetzt, ganz zu schweigen von dem Ärger und dem Schriftwechsel, den Sie mit oftmals ausländischen Stellen führen müssen.
Mit einer Reisegepäckversicherung können Sie Ihren Urlaub unbekümmert fortsetzen. Zwar kann Ihnen auch die Versicherung verschwundene oder zerstörte Sachen nicht wieder zurückbringen. Sie werden jedoch durch die Leistung des Versicherers in die Lage versetzt, sich Ersatz zu besorgen.
Der Versicherungsschutz gilt für alle Sachen Ihres Reisebedarfs, die Sie mit sich führen oder am Körper tragen. Dazu gehören Ihre Koffer, Ihr Handgepäck, Ihre Handtasche einschließlich Inhalt. Das gilt auch für Geschenke und Reiseandenken. Ihr Gepäck ist mit einer Reisegepäckversicherung unter anderem gegen Transportmittelunfälle, Diebstahl und Raub sowie gegen vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte geschützt.
In vielen Reiseversicherungen ist die Reisegepäckversicherung lediglich ein Anhängsel und daher nur unzureichend dimensioniert. Die Versicherungssummen sind in der Regel auf 2.000 EUR begrenzt und zudem leistet der Versicherer auch nur Zeitwertersatz. Wir empfehlen daher insbesondere bei häufigen Reisen eine Jahresversicherung, die voll auf Ihre Bedürfnisse und zum Neuwert abgeschlossen werden kann.


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Auslandsreise-KrankenversicherungSie benötigen bei Ihrem Aufenthalt im Ausland ärztliche Hilfe?
Wenn Sie sich dabei wegen Kostenerstattung auf die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung verlassen, können Sie manchmal ganz schön verlassen sein. Denn es kann Ihnen passieren, dass der behandelnde Arzt Ihre Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert und von Ihnen die Behandlungskosten sofort bar beglichen haben will.
Für Sie kein Problem, denn Sie bekommen die Kosten eben von Ihrer Krankenkasse nach Rückkehr aus dem Urlaub erstattet?
Doch die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur in der Höhe, wie diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Und selbst dann auch nur, wenn mit dem jeweiligen Behandlungsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung brauchen Sie sich darüber keine Gedanken mehr zu machen. Die Ihnen entstehenden Bahandlungskosten werden erstattet, z.B.:
- ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Arzneien und Verbandmittel
- stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
- schmerzstillende zahnärztliche Behandlung
- notwendige Transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste
- zusätzliche Kosten eines medizinisch begründeten, ärztlich angeordneten Krankenheimtransports
- Überfügungskosten eines Verstorbenen oder Bestattungskosten am Sterbeort
Anmerkung: Die Leistungspakete der Versicherer sind je nach Anbieter und Produkt unterschiedlich gestaltet. 

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