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Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)


Bereits der geringste Verdacht, Sie hätten eine strafbare Handlung begangen, reicht aus, damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Dadurch werden oftmals langwierige Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt, manchmal sogar nur, weil ein Nachbar Ihnen nicht wohl gesonnen ist und Sie bei den Behörden denunziert.

Für den beruflichen Bereich gilt: nur natürliche Personen können strafrechtlich verfolgt werden, nicht das Unternehmen selbst. Wenn Sie ein eigenes Unternehmen führen oder sonstige Führungsverantwortung in Ihrem Unternehmen tragen, werden Sie unter Umständen für das Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter verantwortlich gemacht oder Ihnen wird ein Organisationsverschulden (Verletzung von Auswahlpflichten, Kontroll-, Überwachungs- und Instruktionspflichten) vorgeworfen.

In jedem Falle sollte, egal ob aus beruflichen oder privaten Betrachtungswinkeln gesehen, nicht unterschätzt werden, welche Nachteile solche langwierigen Ermittlungsverfahren haben. Neben erheblichen familiären Belastungen drohen Imageverluste und nicht zuletzt auch hohe Verfahrenskosten. 

Zwar ist im normalen Privat- und Gewerbe-Rechtsschutz auch ein Straf-Rechtsschutz enthalten, dieser gewährt jedoch eine kaum ausreichende Deckung, um wirkungsvolle Schritte gegen solche Behördenaktivitäten in die Wege zu leiten. Hier hilft nur ein erweiterter Straf-Rechtsschutz, oftmals auch als Spezial-Straf-Rechtsschutz bezeichnet.

 

Unterschiede zwischen einfachem und Spezial-Straf-Rechtsschutz

Vergehen, die nur vorsätzlich begehbar sind. z.B. Diebstahl, Beleidigung, Betrug) sind in der Regel im normalen allgemeinen Straf-Rechtsschutz nicht versichert. Aber der Vorwurf eines solchen Vergehens ist schnell gemacht.

Der SSR erweitert daher den Versicherungsumfang, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen. Dafür stellt der SSR die finanziellen Mittel bereit, um:

  • spezialisierte Rechtsanwälte mit einer umfassenden Verteidigung zu beauftragen
  • den Strafvorwurf von Vorsatztaten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteiliung erfolgt
  • gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung in Auftrag gegeben werden können

Versicherungsumfang beim SSR

In der Regel umfasst der Versicherungsschutz

  • die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • die Verteidigung in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren
  • den Zeugenbeistand in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn
    der Versicherte als Zeuge vernommen wird
  • eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts, welche dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die vom Versicherungsschutz umfasst werden, zu unterstützen.

Teilweise bieten Versicherer auch schon Versicherungsschutz bei verdeckten Ermittlungsverfahren.



Vorsatztaten

Wird Ihnen vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt (Straftaten mit angedrohter Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr). Versicherungsschutz besteht, solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Im Falle einer solchen Verurteilung sind Sie verpflichtet, die erbrachten Versicherungsleistungen zurückzuerstatten.

 



Darauf sollten Sie achten

Der Spezial-Strafrechtsschutz kommt aus dem gewerblichen Bereich. Die meisten Versicherer, die einen Spezial-Strafrechtsschutz für den Privatbereich anbieten, tun dies daher auch nur für den beruflichen Bereich. Wir sagen Ihnen, welcher Versicherer den SSR auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anbietet.

 

Privat- bereich Berufs-

bereich

Immobilien- bereich Verkehrs- bereich
Arbeits- Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
optionale Leistungserweiterungen

für die Bereiche Privat-RS / Arbeits-RS / Immobilien-RS

 

Leistungen des SSR

Folgende Kosten erstattet Ihnen der Versicherer bei einem Rechtsschutzfall im SSR:

  • Verfahrenskosten
    Erstattung der Kosten, soweit sie dem Versicherten auferlegt wurden,
    einschließlich Strafvollstreckungsverfahren.
  • Rechtsanwaltskosten (Honorarvereinbarung)
    Erstattung der angemessenen Vergütung und üblichen Auslagen
    (in außergerichtlichen Verfahren bis zum 20fachen der nach RVG
    vorgesehenen gesetzlichen Gebühren).
  • Reisekosten des Rechtsanwalts
    Erstattung der Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen
    Rechtsanwälten geltenden Sätze.
  • Sachverständigenkosten
    Erstattung der angemessenen Kosten.
  • Reisekosten für Versicherte im Ausland
    Erstattung der Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen
    Rechtsanwälten geltenden Sätze.
  • Übersetzungskosten/Dolmetscherkosten
    Erstattung der angefallenen Kosten (Ausland).
  • Nebenklagekosten
    Erstattung der Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen
    Rechtsanwalts, soweit der Versicherte durch deren Übernahme eine
    Einstellung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens erreicht hat, obwohl
    ein hinreichender Tatverdacht fortbestand.
  • Firmenstellungnahme
    Erstattung der angefallenen Kosten.
Kontakt | Disclaimer | Impressum | Sitemap | Webmaster | Seite drucken | Seite weiterempfehlen | Stand:16.Jul 2011