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Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)Bereits der geringste Verdacht, Sie hätten eine strafbare Handlung begangen, reicht aus, damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Dadurch werden oftmals langwierige Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt, manchmal sogar nur, weil ein Nachbar Ihnen nicht wohl gesonnen ist und Sie bei den Behörden denunziert.
Für den beruflichen Bereich gilt: nur natürliche Personen können strafrechtlich verfolgt werden, nicht das Unternehmen selbst. Wenn Sie ein eigenes Unternehmen führen oder sonstige Führungsverantwortung in Ihrem Unternehmen tragen, werden Sie unter Umständen für das Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter verantwortlich gemacht oder Ihnen wird ein Organisationsverschulden (Verletzung von Auswahlpflichten, Kontroll-, Überwachungs- und Instruktionspflichten) vorgeworfen.
In jedem Falle sollte, egal ob aus beruflichen oder privaten Betrachtungswinkeln gesehen, nicht unterschätzt werden, welche Nachteile solche langwierigen Ermittlungsverfahren haben. Neben erheblichen familiären Belastungen drohen Imageverluste und nicht zuletzt auch hohe Verfahrenskosten.
Zwar ist im normalen Privat- und Gewerbe-Rechtsschutz auch ein Straf-Rechtsschutz enthalten, dieser gewährt jedoch eine kaum ausreichende Deckung, um wirkungsvolle Schritte gegen solche Behördenaktivitäten in die Wege zu leiten. Hier hilft nur ein erweiterter Straf-Rechtsschutz, oftmals auch als Spezial-Straf-Rechtsschutz bezeichnet.
Unterschiede zwischen einfachem und Spezial-Straf-RechtsschutzVergehen, die nur vorsätzlich begehbar sind. z.B. Diebstahl, Beleidigung, Betrug) sind in der Regel im normalen allgemeinen Straf-Rechtsschutz nicht versichert. Aber der Vorwurf eines solchen Vergehens ist schnell gemacht.
Der SSR erweitert daher den Versicherungsumfang, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen. Dafür stellt der SSR die finanziellen Mittel bereit, um: - spezialisierte Rechtsanwälte mit einer umfassenden Verteidigung zu beauftragen
- den Strafvorwurf von Vorsatztaten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteiliung erfolgt
- gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung in Auftrag gegeben werden können
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