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Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung (SSR) für Firmen und Gewerbetreibende


In den Rechtsschutzpaketen für Gewerbetreibende bzw. freie Berufe ist zwar der übliche Straf-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen bzw. beruflichen Tätigkeit enthalten, jedoch ist eine Erweiterung um den Spezial-Straf-Rechtsschutz gerade in einer Zeit der immer kritischer werdenden Öffentlichkeit und der damit verbundenen erhöhten Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden besonders wichtig geworden.

Häufig wird eine Spezial-Straf-Rechtsschutz-Deckung aber nur mit spektakulären Prozessen mit breiter Öffentlichkeitswirkung in Verbindung gebracht, wie etwa Umweltprozessen, Steuer- oder Kapitalanlagedelikten. Aber die Spezial-Rechtsschutz-Versicherung ist keineswegs nur für große Industrieunternehmen, Manager und Führungskräfte entwickelt worden, sondern diese erlangt für alle Gewerbetreibenden, freien Berufe und vor allem auch für Handwerksbetriebe, die mit umweltschädlichen Stoffen zu tun haben, zunehmend Bedeutung, denn die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar vieles, nicht aber die persönliche Strafbarkeit der Verantwortlichen in den Betrieben.

In diesem Spezial-Bereich können sich daher nicht nur Firmen und Betriebe nebst Mitarbeitern absichern, sondern darüber hinaus auch die gesetzlichen Unternehmensvertreter, wie z.B. Vorstände oder Geschäftsführer. Denn bereits der geringste Verdacht, eine strafbare Handlung begangen zu haben, reicht aus, damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Für den beruflichen Bereich gilt dabei:

Nur natürliche Personen können strafrechtlich verfolgt werden, nicht das Unternehmen selbst. Wenn Sie ein eigenes Unternehmen führen oder sonstige Führungsverantwortung in Ihrem Unternehmen tragen, werden Sie unter Umständen für das Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter verantwortlich gemacht oder Ihnen wird ein Organisationsverschulden (Verletzung von Auswahlpflichten, Kontroll-, Überwachungs- und Instruktionspflichten) vorgeworfen.

In jedem Falle sollte, egal ob aus beruflichen oder privaten Betrachtungswinkeln gesehen, nicht unterschätzt werden, welche Nachteile solche langwierigen Ermittlungsverfahren haben. Neben erheblichen familiären Belastungen drohen Imageverluste und nicht zuletzt auch hohe Verfahrenskosten. 

 

 

Unterschiede zwischen einfachem und Spezial-Straf-Rechtsschutz

Vergehen, die nur vorsätzlich begehbar sind, z.B. Diebstahl, Beleidigung, Betrug, sind in der Regel im normalen allgemeinen Straf-Rechtsschutz nicht versichert. Aber der Vorwurf eines solchen Vergehens ist schnell gemacht.

Der SSR erweitert daher den Versicherungsumfang, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen. Dafür stellt der SSR die finanziellen Mittel bereit, um:

  • spezialisierte Rechtsanwälte mit einer umfassenden Verteidigung zu beauftragen
  • den Strafvorwurf von Vorsatztaten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt
  • gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung in Auftrag gegeben werden können

Im Detail sehen die Unterschiede zwischen einfachem und erweitertem Strafrechtsschutz wie folgt aus:

 

Themen einfacher Strafrechtsschutz erweiterter Strafrechtsschutz (SSR)
Versicherung von Vorsatztaten nein ja, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt und sofern es sich nicht um ein Verbrechen (Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsentzug) handelt
Vorsatz-Vorwurf bei Vergehen, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar sind nein ja, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt
Verstöße vor Versicherungsbeginn nein ja, wenn das Ermittlungsverfahren nach Versicherungsbeginn eingeleitet wurde
Verfahrenskosten ja ja
Rechtsanwaltskosten nur Gebührenerstattung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angemessene Vergütung auch über RVG hinaus (Honorarvereinbarung)
Kostenübernahme Rechtsanwaltsbeistand bei Zeugenvernehmung nein ja
Kostenübernahme Rechtsanwalts für Verwaltungstätigkeiten nein ja
Reisekosten des Rechtsanwalts nein ja, bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von Anwälten geltenden Sätze
Sachverständigenkosten für Privatgutachten im Auftrag des Versicherten nein ja
Erstattung von Nebenklagekosten, die der Betroffene freiwillig unternimmt, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen nein ja
Erstattung von Kosten für Stellungnahmen der Firma bei "Ermittlungen gegen Unbekannt" nein ja

 


Was ist ein Verbrechen ?

Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung).




Der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) im Privatbereich

Falls Sie Informationen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) für den Privatbereich suchen, so werden Sie hier fündig:

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatpersonen

Kontakt | Disclaimer | Impressum | Sitemap | Webmaster | Seite drucken | Seite weiterempfehlen | Stand:11.Dez 2011