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Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung (SSR) für Firmen und GewerbetreibendeIn den Rechtsschutzpaketen für Gewerbetreibende bzw. freie Berufe ist zwar der übliche Straf-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen bzw. beruflichen Tätigkeit enthalten, jedoch ist eine Erweiterung um den Spezial-Straf-Rechtsschutz gerade in einer Zeit der immer kritischer werdenden Öffentlichkeit und der damit verbundenen erhöhten Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden besonders wichtig geworden.
Häufig wird eine Spezial-Straf-Rechtsschutz-Deckung aber nur mit spektakulären Prozessen mit breiter Öffentlichkeitswirkung in Verbindung gebracht, wie etwa Umweltprozessen, Steuer- oder Kapitalanlagedelikten. Aber die Spezial-Rechtsschutz-Versicherung ist keineswegs nur für große Industrieunternehmen, Manager und Führungskräfte entwickelt worden, sondern diese erlangt für alle Gewerbetreibenden, freien Berufe und vor allem auch für Handwerksbetriebe, die mit umweltschädlichen Stoffen zu tun haben, zunehmend Bedeutung, denn die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar vieles, nicht aber die persönliche Strafbarkeit der Verantwortlichen in den Betrieben.
In diesem Spezial-Bereich können sich daher nicht nur Firmen und Betriebe nebst Mitarbeitern absichern, sondern darüber hinaus auch die gesetzlichen Unternehmensvertreter, wie z.B. Vorstände oder Geschäftsführer. Denn bereits der geringste Verdacht, eine strafbare Handlung begangen zu haben, reicht aus, damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Für den beruflichen Bereich gilt dabei:
Nur natürliche Personen können strafrechtlich verfolgt werden, nicht das Unternehmen selbst. Wenn Sie ein eigenes Unternehmen führen oder sonstige Führungsverantwortung in Ihrem Unternehmen tragen, werden Sie unter Umständen für das Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter verantwortlich gemacht oder Ihnen wird ein Organisationsverschulden (Verletzung von Auswahlpflichten, Kontroll-, Überwachungs- und Instruktionspflichten) vorgeworfen.
In jedem Falle sollte, egal ob aus beruflichen oder privaten Betrachtungswinkeln gesehen, nicht unterschätzt werden, welche Nachteile solche langwierigen Ermittlungsverfahren haben. Neben erheblichen familiären Belastungen drohen Imageverluste und nicht zuletzt auch hohe Verfahrenskosten.
Unterschiede zwischen einfachem und Spezial-Straf-RechtsschutzVergehen, die nur vorsätzlich begehbar sind, z.B. Diebstahl, Beleidigung, Betrug, sind in der Regel im normalen allgemeinen Straf-Rechtsschutz nicht versichert. Aber der Vorwurf eines solchen Vergehens ist schnell gemacht.
Der SSR erweitert daher den Versicherungsumfang, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen. Dafür stellt der SSR die finanziellen Mittel bereit, um: - spezialisierte Rechtsanwälte mit einer umfassenden Verteidigung zu beauftragen
- den Strafvorwurf von Vorsatztaten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt
- gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung in Auftrag gegeben werden können
Im Detail sehen die Unterschiede zwischen einfachem und erweitertem Strafrechtsschutz wie folgt aus:
| Themen |
einfacher Strafrechtsschutz |
erweiterter Strafrechtsschutz (SSR) |
| Versicherung von Vorsatztaten |
nein |
ja, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt und sofern es sich nicht um ein Verbrechen (Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsentzug) handelt |
| Vorsatz-Vorwurf bei Vergehen, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar sind |
nein |
ja, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt |
| Verstöße vor Versicherungsbeginn |
nein |
ja, wenn das Ermittlungsverfahren nach Versicherungsbeginn eingeleitet wurde |
| Verfahrenskosten |
ja |
ja |
| Rechtsanwaltskosten |
nur Gebührenerstattung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) |
angemessene Vergütung auch über RVG hinaus (Honorarvereinbarung) |
| Kostenübernahme Rechtsanwaltsbeistand bei Zeugenvernehmung |
nein |
ja |
| Kostenübernahme Rechtsanwalts für Verwaltungstätigkeiten |
nein |
ja |
| Reisekosten des Rechtsanwalts |
nein |
ja, bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von Anwälten geltenden Sätze |
| Sachverständigenkosten für Privatgutachten im Auftrag des Versicherten |
nein |
ja |
| Erstattung von Nebenklagekosten, die der Betroffene freiwillig unternimmt, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen |
nein |
ja |
| Erstattung von Kosten für Stellungnahmen der Firma bei "Ermittlungen gegen Unbekannt" |
nein |
ja |

Was ist ein Verbrechen ?Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung). 


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