Sie suchen nach einem bestimmten Thema oder Begriff ? Benutzen Sie unsere Suchmaschine. Diese führt eine Volltextsuche durch.



Sie wünschen eine Beratung ?

Mehr Informationen zu den einzelnen Versicherungsbereichen finden Sie über die nebenstehenden Seitenlinks, sofern hinterlegt. Oder rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.

zuständiger Mitarbeiter

Sie befinden sich hier: Startseite | Rechtsschutzversicherung | Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

 

 

Rechtsschutzversicherung für Wohnungen und Grundstücke


Die möglichen Themen für einen Rechtsstreit im Wohnungsbereich sind vielfältig, egal, ob Sie nun Mieter, Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung oder Vermieter sind. Dafür sind die Kosten eines Rechtsstreits unkalkulierbar. Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie z.B. vor den finanziellen Folgen aus folgenden Gründen:

Ihr Vermieter kündigt Ihnen wegen angeblichen Eigenbedarfs. Sie glauben, dass dieser Kündigungsgrund nur vorgeschoben ist. Der von Ihnen eingeschaltete Rechtsanwalt soll Klärung verschaffen.

Sie wehren sich als Eigentümer einer Eigentumswohnung gegen den Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Reparaturen größeren Umfanges durchführen zu lassen.

Sie erkennen als Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses eine offensichtlich überhöhte Jahresabrechnung für Heizungs- und Nebenkosten nicht an.

Sie sind Vermieter einer schönen Wohnung, jedoch stellt sich schon bald nach Einzug der Mieter heraus, dass es sich um Mietnomaden handelt. Sie erhalten keine Miete und zudem deutet alles darauf hin, dass die Mieter die Wohnung verwüsten.




Versicherungsumfang

Als Mieter oder Pächter haben Sie über die Rechtsschutzversicherung Kostenschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sowie als Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit.

Den Wohnungs-Rechtsschutz allein zu versichern ist allerdings im Verhältnis zu den Kosten für eine kombinierte Lösung aus Privat-, Verkehrs- und Arbeits-Rechsschutz mit integriertem Wohnungs-Rechtsschutz vergleichsweise teuer. Zudem werden Deckungserweiterungen von den Versicherern nur bedingt angeboten.

Das nachfolgende Schaubild soll zeigen, welche Ausschnittsdeckung hier gegebenfalls im Vergleich zu einer Komplettdeckung versichert wird. Wir empfehlen daher, den Mietrechtsschutz grundsätzlich nur im Rahmen einer Komplettdeckung oder zumindest einer aus mehreren Bausteinen bzw. Leistungsbereichen bestehenden Deckung zu versichern. 

Privat-

bereich

Berufs-

bereich

Immobilien-

bereich

Verkehrs-

bereich

Arbeits-RS
Straf-

Rechtsschutz

optionale Leistungserweiterungen

für die Bereiche Privat-RS / Arbeits-RS / Immobilien-RS

 




Versicherte Leistungsarten

Je nach Versicherer sind in der Regel folgende Leistungsarten versichert:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (mit Schadenersatz-Rechtsschutz aus dem versicherten Objekt)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz



Darauf sollten Sie achten

Die Produkte der Versicherer unterscheiden sich im Detail. Achten Sie daher darauf, dass folgende Merkmale vom Vertrag umfasst bzw. mitversichert sind:

  • nicht nur die Erstwohnung, sondern sämtliche selbst genutzten Wohneinheiten 
  • auch die Studentenwohnung(en) des Sohnes/der Tochter 
  • Ihre Ferienwohnungen/-häuser im Ausland 
  • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Bergbauschäden sowie mit Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten ebenso wie wegen Erschließungs- oder sonstiger Anliegerabgaben zumindest mit Teilversicherungssummen 



Rechtsschutz für Vermieter

Die Mieter zahlen die Miete nicht mehr oder diese übergeben die Wohnung nach Auszug in total verwüstetem Zustand. Es fallen erhebliche Renovierungskosten an, die sie von den Mietern erstattet haben möchten. Diese stellen sich jedoch streitig und Sie müssen einen Anwalt einschalten.

Als Grundstückseigentümer, Vermieter oder Verpächter haben Sie über die Rechtsschutzversicherung Kostenschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Vermietung bzw. Verpachtung und aus dinglichen Rechten an Grundstücken.

Kontakt | Disclaimer | Impressum | Sitemap | Webmaster | Seite drucken | Seite weiterempfehlen | Stand: 6.Feb 2012